Wie erhält man eine Beschäftigungserlaubnis in Aserbaidschan?

By Asif Masimov Сен10,2017
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Zum Erhalt einer Beschäftigungserlaubnis soll man dem staatlichen Migrationsservice der Republik Aserbaidschan folgende Unterlagen vorlegen:

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Arbeitgeber

  • Beglaubigung des Antragsformulars auf die Beschäftigungserlaubnis bei der zuständigen Abteilung des Bürgeramtes
  • Kopie des Passes und anderer beim Grenzübertritt notwendigen Unterlagen der Ausländer und Staatenlosen
  • notariell beglaubigte Kopie des qualifizierenden Zeugnisses des ausländischen, bzw. stattenlosen Arbeitnehmers  der die Tätigkeit ausüben wird
  • Bescheinigung über den Bedarf der Anstellung des Ausländers und Staatenlosen
  • Kopie der Aufenthaltserlaubnis in der Republik Aserbaidschan für Ausländer und Staatenlose
  • Bescheinigung für Ausländer und Staatenlose seitens des entsprechenden Bürgeramtes darüber, dass kein Vorhandensein gefährlicher und ansteckender Krankheiten (AIDS, Hepatitis B und C) bekannt ist

Zur Verlängerung der Beschäftigungserlaubnis soll man o.g. Unterlagen beim staatlichen Migrationsservice erneut vorlegen.

Gebühren zur Beantragung, bzw. Verlängerung der Arbeitserlaubnis für Ausländer und Staatenlose

bis 3 Monate – 350 Manat

bis 6 Monate – 600 Mnat

bis ein Jahr – 1000 Manat

Antragsformular

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AUFENTHALTSERLAUBNIS IN DER REPUBLIK ASERBAIDSCHAN

Ausländer und Staatenlose müssen sich bei einer Aufenthaltsdauer von mehr als 10 Tagen beim staatlichen Migrationsservice der Republik Aserbaidschan anmelden. Die Verantwortung für die Anmeldung liegt beim Einladenden bzw. bei der Person, die die Unterkunft zur Verfügung stellt. Im Falle einer Hotelunterkunft wird diese Verpflichtung vom Hotel übernommen.
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